- September 6, 2022
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Ausserrhoder Gewerbeverband für das Energiegesetz
Der Vorstand des Ausserrhoder Gewerbeverband hat sich mit der Teilrevision des Energiegesetztes befasst. Im Kantonsrat wurde dieses von allen Parteien praktisch einstimmig unterstützt und in der Volksdiskussion fand es eine überwältigende Zustimmung. Auch der Vorstand stimmt dieser Vorlage grossmehrheitlich zu.
Das Gesetz hat den Ausbau und die Gewinnung von erneuerbaren Energien mit klaren Zielvorgaben im Fokus. Durch den Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion auf dem Kantonsgebiet wird einerseits unsere Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit vom Ausland gestärkt und andererseits generiert dies künftiges Auftragspotenzial für das hiesige Gewerbe.
Der Vorstand des Gewerbeverband hält dabei auch fest, dass die erhöhte Energiegewinnung allein nicht ausreiche, sondern auch der Energiebedarf verringert werden müsse. Und auch hier setzt das Energiegesetz an. So wird beispielsweise beim Heizungsersatz in schlecht gedämmten Objekten ein Mindestanteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien verlangt, sofern wieder eine fossile Heizung eingebaut wird. Diese Anforderung sowie erhöhte Fördergelder beim Heizungsersatz führen dazu, dass in der Regel ein erneuerbares Heizsystem als Ersatz gewählt wird. Der Vorstand des Gewerbeverband unterstützt diesen Ansatz der Energieverbrauchsreduktion und hält fest, dass etwelche bauliche Massnahmen einerseits der Sicherstellung unseres Energiehaushaltes dienen und andererseits das einheimische Gewerbe von Aufträgen profitieren kann und die Wertschöpfungskette somit in der Region bleibt.
Der Gewerbeverband AR empfiehlt deshalb ein Ja am 25. September zum Energiegesetz.
Im Weiteren empfiehlt der Gewerbeverband AR die Massentierhaltungsinitiative zur Ablehnung und ein zweifaches Ja zur AHV-Reform. Für die Verrechnungssteuervorlage hat der Gewerbeverband keine Parole festgelegt
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